Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfungen

WAFFENRECHTLICHE VERLÄSSLICHKEITSPRÜFUNGEN


Entsprechend dem Waffengesetz 1996 müssen Sie bei einem Erstantrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses ein psychologisches Gutachten beibringen, sofern Sie nicht bereits Inhaber:in einer gültigen Jagdkarte sind. Auch wenn Sie bereits im Besitz eines waffenrechtlichen Dokumentes sind, können Sie von Seiten der Behörde aufgefordert werden, ein psychologisches Gutachten vorzulegen. 

Das psychologische Gutachten muss Aufschluss darüber geben, ob Sie „dazu neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden“ (§ 8 Abs. 7 S 2 WaffG). Ein solches Gutachten können Sie bei jenen Begutachtungsstellen einholen, die in eine vom Bundesminister für Inneres geführten Liste eingetragen sind, welche bei den Waffenbehörden 1. Instanz eingesehen werden kann. Als Sachverständige gem. WaffV führe auch ich waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfungen bei mir in der Praxis durch. 

Die Testung wird mittels Persönlichkeitstests sowie eines persönlichen Gespräches durchgeführt und dauert in der Regel ca. 90 min. Die Kosten sind gesetzlich geregelt und belaufen sich auf 283,20 Euro (236.- zzgl. Ust.). 

Für nähere Informationen  sowie Terminvereinbarungen kontaktieren Sie mich bitte.
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