Feststellung der psychischen Eignung
für auszubildende Klinische Psychologinnen/Psychologen sowie Gesundheitspsychologinnen/Gesundheitspsychologen
Ausbildungskandidatinnen und -kandidaten in Klinischer Psychologie oder Gesundheitspsychologie müssen gemäß Psychologengesetz u.a. ihre "psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens" nachweisen. Wenn auch Sie die postgraduelle Ausbildung zur Klinischen Psychologin/zum Klinischen Psychologen oder zur Gesundheitspsychologin bzw. zum Gesundheitspsychologen absolvieren möchten, können Sie bei mir das hierfür notwendige Gutachten erstellen lassen. Bitte beachten Sie: Das Gutachten muss beim Aufnahmegespräch vorgelegt werden und darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als ein Jahr sein!
Das Gutachten ist privat zu bezahlen (Kosten: 225.- Euro) und wird innerhalb einer Woche nach dem Termin fertiggestellt. Die Untersuchung dauert in der Regel ca. 1,5 Stunden und besteht aus einem persönlichen Gespräch sowie einer testpsychologischen Untersuchung (Persönlichkeitstests).
Detaillierte Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden INFORMATIONSBLATT.