Psychologische Begutachtung
im Rahmen der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung
NEUE GESETZLICHE REGELUNG seit 28.04.2026!!!!
Vor Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob bei der bzw. dem Antragsteller:in waffenrechtliche Verlässlichkeit gegeben ist. Personen, die nicht Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind, haben der Behörde das Ergebnis eines klinisch-psychologischen Gutachtens darüber beizubringen, ob sie/er dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.
Auch wenn Sie bereits im Besitz eines waffenrechtlichen Dokumentes sind, können Sie von Seiten der Behörde aufgefordert werden, ein klinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, bspw. wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die/der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist.
Das klinisch-psychologische Gutachten muss Aufschluss darüber geben, ob Sie dazu neigen, "insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden “ (§ 41 Abs. 1 WaffG). Ein solches Gutachten können Sie bei jenen Begutachtungsstellen einholen, die in eine vom Bundesminister für Inneres geführten Liste eingetragen sind. Auch ich bin in dieser Liste geführt und führe psychologische Begutachtungen im Rahmen der waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung durch.
Mit 28.04.2026 wurden die gesetzlichen Bestimmungen geändert. Seither gelten für waffenpsychologische Begutachtungen neue Regeln: Die psychologische Untersuchung, die in der Regel an einem Tag stattfindet, dauert 3 bis 4 Stunden und beinhaltet Vorgespräch, psychologische Tests und Fragebögen sowie ein persönlichen Gespräche. Die Kosten sind gesetzlich geregelt und belaufen sich auf 813,60 Euro (678,00.- zzgl. Ust.).
Für nähere Informationen sowie Terminvereinbarungen kontaktieren Sie mich bitte.


