Klinisch-psychologische Behandlung
Psychologische Behandlung darf nur von Klinischen Psycholog:innen durchgeführt werden und umfasst die Anwendung verschiedener, wissenschaftlich fundierter psychologischer Interventionsformen. Manchmal kann es zur Definition des Behandlungszieles bzw. als Entscheidungshilfe für weitere Behandlungen oder zur Diagnosefindung hilfreich sein, eine klinisch-psychologische Diagnostik durchzuführen. Dazu werden Ihnen - je nach Fragestellung - einige Testverfahren vorgegeben, die mir helfen sollen, mögliche Ursachen für Ihre Beschwerden aufzudecken. Über diesbezügliche Kosten, die von Art und Umfang der eingesetzten Testverfahren abhängig sind, informiere ich Sie gerne persönlich.
Kosten
Für klinisch-psychologische Behandlung kann seit 01.01.2024 ein KOSTENZUSCHUSS
bei dem für Sie zuständigen Sozialversicherungsträger beantragt werden. Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist, dass eine psychische Erkrankung/Befindungsstörung (z.B. Depression, Angsterkrankung...) im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt. Spätestens vor der zweiten Behandlungseinheit muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein, denn bei der Einreichung muss eine ärztliche Bestätigung der Untersuchung vorgelegt werden.
Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung, diese beträgt aktuell (Stand: Oktober 2024):
- Österreichische Gesundheitskassa (ÖGK): 33,70€
- Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS): 45,00€
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (bvaeb): 46,60€
Über die genaue Vorgehensweise für die Einreichung bei der Sozialversicherung informiere ich Sie gerne persönlich.
Eine Behandlungseinheit in meiner Praxis umfasst im Einzelsetting 50 Minuten und kostet aktuell 90,00€ (Stand: Oktober 2024). Die Kosten für ein Gruppensetting (z.B. Paartherapie) erhalten Sie von mir gerne auf Anfrage. Das Honorar ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 umsatzsteuerbefreit.
Terminabsagen
Für eine konstruktive Zusammenarbeit ist die beidseitige Einhaltung von Terminen wesentlich. Sollen Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen (eine Nachricht auf meiner Mobilbox genügt), andernfalls müsste ich Ihnen für die versäumte Sitzung das gesamte Honorar in Rechnung stellen.
Verschwiegenheit
Als Psychologin unterliege ich der Verschwiegenheit und werde all Ihre Angaben selbstverständlich streng vertraulich behandeln.